RSC-Hornbuckel Biker Eppingen e.V.
Allgemeine Verein's Strecken u.
Nutzungsbdingungen
1. Risiko / Versicherungen
Alle Nutzer(innen) des Bikepark Eppingen betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko. Sie sind sich bewusst, dass Mountainbiking, insbesondere das Befahren der Bikepark-Strecken mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist und sollten deshalb über eine persönliche Unfall- und Privathaftpflichtversicherung verfügen.
2. Haftung
Die Nutzung des Bikepark Eppingen, die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Für die durch Nichtbeachtung der Nutzung entstehenden Schäden des Nutzers werden in vollem Umfang in Regress genommen. Alle Nutzer(innen) des Bikepark Eppingen nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Bikepark-Strecken nur in Teilbereichen gesichert sind und somit keine Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen geltend gemacht werden können. Es ist dem Verein nicht möglich jedes Hindernis im Bikepark abzusichern. Die Haftung des Vereins wird generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den technisch einwandfreien Zustand der Mountainbikes und des Equipment ist der Benutzer verantwortlich.
3. Nutzung
Die Nutzung des Bikepark Eppingen ist nur mit gültigen Mitgliedsausweis, oder Gastkarte erlaubt. Der Mitgliedsausweis ist stets im Park mitzuführen und bei verlangen jedes Vereins Mitglieds vorzuzeigen. Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln Beschilderung zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Verein frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und dem Nutzer des Geländes zu verweisen. Das stehen bleiben auf den Strecken, sowie der Aufenthalt vor allem in Landezonen ist verboten. Ebenso das zurück Laufen auf den Strecken ist um Unfälle zu vermeiden verboten.
4. Pflichten / Anweisungen
Im Bikepark Eppingen besteht Helmpflicht. Protektoren werden jedoch dringend empfohlen. Die aufgestellten Hinweisschilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Das Befahren der Strecken ist nur mit dafür geeigneten Fahrrädern erlaubt.
Vor dem erstmaligen Befahren hat der Benutzer sich durch eine Begehung, die neben der Strecke zu erfolgen hat, vor dem Verlauf der Strecke Kenntnis zu verschaffen. Vor unübersichtlichen Stellen muss langsam gefahren werden.
Den Anweisungen der für verantwortliche Vereinsmtglieder ist folge zu leisten.
Auf langsamere und schwächere Fahrer ist Rücksicht zu nehmen. Besondere Rücksicht gilt vor allem den Wanderern und Fußgängern außerhalb der Bikepark Strecken.
Die Bikepark Strecken dürfen erst eine Stunde nach Sonnenaufgang genutzt werden und müssen eine Stunde vor Sonnenuntergang wieder verlassen werden.
Diese Regelung wurde vor allem für die Jägerschaft eingerichtet um Ihre Aufgaben und Pflichten erfüllen zu können und ist besonders zu beachten.
Anweisungen des Försters sowie dem Forstamt ist folge zu leisten.
5. Anerkennung
Durch den Beitritt des Vereins und oder das Befahren der Vereinsstrecken werden die Vereinsbedingungen (allgemeine Verein's und Nutzungsbedingungen) anerkannt.